Wir öffnen die Innengastronomie

Passend zum sich nähernden Feiertag freuen wir uns sehr, dass wir Sie nun auch im Rhein-Sieg-Kreis und in Altenkirchen wieder bei uns im Café begrüßen dürfen! Dies ist ab heute, 2. Juni 2021 nämlich wieder möglich!

Hier gilt es folgende Regeln zu beachten:

  1. Wir dürfen aufgrund der aktuellen Lage nur Gäste im Café empfangen, die geimpft, genesen oder gestetest sind (dies gilt für alle Gäste ab Schuleintritt)
  2. 5 Gäste aus 5 Haushalten dürfen an einem Tisch platziert werden (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, Paare mit 2 Adressen gelten als ein Hausstand, bei vollständig immunisierten Personen gibt es keine Begrenzung mehr).
  3. Sie erhalten von uns eine Gästekarte, bitte füllen Sie diese aus und reichen Sie diese dem Team.
  4. Wir weisen Ihnen einen Tisch zu.
  5. Bitte tragen Sie eine Maske. Am Tisch können Sie diese abnehmen

Im Außenbereich dürfen wir Sie ohne Nachweise empfangen, bitte halten Sie sich jedoch auch hier an die gültigen Regeln (Punkt 2 & 5) und füllen Sie die Gästekarte aus.

Wir freuen uns auf Sie und wünschen eine köstliche Zeit bei uns!

 UPDATE 7.6.2021 - auch in unsereren Filialen in Köln & Neuwied empfangen wir Sie gerne im Café.

Geimpft: Bitte zeigen Sie Ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden (RLP 24 h) zurückliegen und muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung. In Verbindung mit dem Nachweis eines positiven Testergebnisses gilt hier dann schon die die Erstimpfung als Legitimation ab Tag 14.